Das Tauchen mit Mischgasen ist durch die DGUV Regel 101-023 (ehemalige BGR/GUV-R 2112) reguliert. Zur Erleichterung der vorgesehenen Prozeduren stellt die KFT folgende Unterlagen bereit.
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(Kontakt über Ausbildungsbetriebe Helgoland, Kiel, Oldenburg, Rostock, Hamburg)