Ab sofort können im Downloadbereich die KFT Handlungsempfehlung 9 und 10 heruntergeladen werden.
Die Handlungsempfehlung 9 behandelt KFT – Taucheinsatzleiterschulungen gemäß DGUV Regel 101- 023 Abschnitt 5. Sie gibt wertvolle Hinweise für Ausbildungsbetriebe und strebt eine Vereinheitlichung der Schulungen an.
Die Handlungsempfehlung 10 behandelt die Erforderliche Qualifikation für die Durchführung von Taucherarbeiten im Geltungsbereich der DGUV. Hier wird ein Vergleich zwischen Arbeiten unter Wasser im Bereich gewerbsmäßige Taucherarbeiten, im Bereich Hilfsdienstleistungen und im Bereich Wissenschaft sowie wissenschaftliches Monitoring aufgezeigt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden dargestellt.
KFT Handlungsempfehlung 10 Qualifikation für die Durchführung von Taucherarbeiten
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