Frage: Welche formalen Angaben muss meine G31 - Bescheinigung enthalten?
Antwort:
1. Aus dem Stempel des Arztes / der Ärztin oder aus dem Dokumentenkopf der Bescheinigung geht hervor, dass der untersuchende Arzt Facharzt für "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" ist.
2. Der Arzt / die Ärztin hat persönlich unterzeichnet.
3. Aus der Bescheinigung geht hervor, dass es sich um eine Untersuchung nach "G31" handelt. Als Zusatz ist genannt: "Taucherarbeiten".
4) Es ist benannt, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung handelt.
5) Der Tag der Untersuchung ist ist mit Datum ausgewiesen.
6) Der Monat der nächsten Untersuchung (Beispiel: "3/2012") ist ausgewiesen.
Alle Kriterien müssen erfüllt sein. Die Bescheinigung wird i.d.R. nicht anerkannt, falls eines oder mehrere dieser Punkte nicht nachgewiesen sind.





