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G31 - Bescheinigung

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Frage: Welche formalen Angaben muss meine G31 - Bescheinigung enthalten?

Antwort:

1. Aus dem Stempel des Arztes / der Ärztin oder aus dem Dokumentenkopf der Bescheinigung geht hervor, dass der untersuchende Arzt Facharzt für "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" ist.
2. Der Arzt / die Ärztin hat persönlich unterzeichnet.
3. Aus der Bescheinigung geht hervor, dass es sich um eine Untersuchung nach "G31" handelt. Als Zusatz ist genannt: "Taucherarbeiten".
4) Es ist benannt, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung handelt.
5) Der Tag der Untersuchung ist ist mit Datum ausgewiesen.
6) Der Monat der nächsten Untersuchung (Beispiel: "3/2012") ist ausgewiesen.

Alle Kriterien müssen erfüllt sein. Die Bescheinigung wird i.d.R. nicht anerkannt, falls eines oder mehrere dieser Punkte nicht nachgewiesen sind.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. April 2011 um 09:46 Uhr